Weitere Fachausbildungen

Fachkundeseminare Neu im VIM

Verkehrsleiter Güteverkehr!
Verkehrsleiter Omnibusverkehr!
Betriebsleiter Taxi-/Mietwagenverkehr!

Geplante Termine:

Termine auf Anfrage

Gabelstaplerschein

Ausbildung (UVV) Flurförderfahrzeuge

Berechtigung zum Führen von Gabelstaplern:
Gabelstapler sind aus der täglichen Arbeit im Betrieb nicht mehr wegzudenken. Um sicher zu fahren, dürfen nur ausgebildete Mitarbeiter eingesetzt werden.

Der Teilnehmer erhält das nötige Wissen, um die Aufgaben als Flurförderfahrzeugführer (Gabelstaplerfahrer) in geeignetem Maße durchführen zu können, ohne sich und andere Personen zu gefährden.

Inhalte der Schulung:

  • Rechtliche Vorschriften
  • Physikalische Grundlagen
  • Technische Möglichkeiten
  • Fahrerverhalten

Die Teilnehmer werden umfassend in Theorie und Praxis ausgebildet. Das notwendige Wissen, wird in einer Prüfung nachgewiesen. Ausgebildet wird nach den Richtlinien des Arbeitsschutzgesetzes und der Unfallverhütungsvorschriften für Flurförderfahrzeuge der Berufsgenossenschaften.
Jeder Teilnehmer erhält nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung einen von der Berufsgenossenschaft anerkannten Gabelstaplerfahrausweis.
Der Staplerschein ist im Gewicht nicht beschränkt, eine Einweisung auf das jeweilige Gerät im Betrieb ist aber immer notwendig

Termine auf Anfrage

Ladungssicherung

Ladungssicherung

Schulungen nach VDI-Vorgaben (2-tages Schulung)
Schulungen für Verladepersonal (1-tages Schulung)

Mit diesem Lehrgang sollen die Grundlagen der Ladungssicherung erlernt werden. Er spricht den Personenkreis an, der täglich mit den Problemen der Ladungssicherung konfrontiert wird. Der Kurs wird auf Basis der VDI Richtlinien 2700 Blatt 5 – Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – durchgeführt. Unsere Referenten geben Ihre Erfahrungen aus dem Bereich Überwachung und ihr Wissen aus der Praxis weiter. Es werden Fehleinschätzungen beim Sichern der Ladung beschrieben und Hilfen zur Ladungssicherung sowie praxisorientierte Hinweise gegeben. Die Teilnehmer bekommen ausreichend Gelegenheit, mit den Referenten zu diskutieren und Erfahrungen auszutauschen.

Inhalte der Schulung:

  • Rechtsvorschriften zur Ladungssicherung
  • Verantwortlichkeiten bei der Ladungssicherung
  • Physikalische Gesetze und Grundlagen
  • Arten und Methoden bei der Ladungssicherung
  • Hilfsmittel zur Ladungssicherung
  • Ermittlung der erforderlichen Vorspannkräfte beim Niederzurren
  • Beispiele ordnungsgemäßer Ladungssicherung (Praxisteil)

Abschluss:
Nach erfolgreicher Teilnahme erfolgt die Bestätigung der Fortbildung mit einem Zertifikat.

Termine auf Anfrage

Ladekran

Ladekran

Der LKW-Ladekran

Ziel:

Die Ausbildung soll, vor dem Hintergrund des Sicherheitsdenkens der Berufsgenossenschaft, das Fachwissen und die Fertigkeit zum Führen eines LKW-Ladekrans vermitteln.

Der Teilnehmer soll in der Lage sein unter Zugrundelegung der physikalischen Gesetze und der Unfallverhütungsvorschriften einen LKW-Ladekran sachkundig zu bedienen.

Inhalt Theorie

  • Wichtige Rechtsvorschriften (UVV)
  • Verschiedene Arten von Kranen
  • Physikalische Grundlagen
  • Aufbau der LKW-Ladekrane
  • Prüfung von LKW-Kranen und Lastaufnahmemitteln
  • Kranarbeiten
  • Anschlagmittel/Anschlagen von Lasten
  • Umgang mit Lastaufnahmemitteln
  • Abschlusstest

Inhalt Praxis

  • Einweisung am Kran
  • Abstützen des Kranes
  • Fahrübungen mit und ohne Last
  • Absetzen nach Handzeichen
  • Abschlusstest

Abschluss
Nach erfolgreicher Teilnahme erfolgt die Aushändigung des, von der Berufsgenossenschaft anerkannten, Kranführerausweises für LKW-Ladekrane. Die Teilnahme wird mit einem Zertifikat bescheinigt.

Termine auf Anfrage

Weitere Informationen und Anmeldung

    Bitte wählen LadekranFachkundeseminarGabelstaplerscheinLaSi nach VDI (2 Tage)LaSi für Verladepersonal (1 Tag)

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    Trecker Führerschein Klasse T


    Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

    Datum:
    25.03. – 05.04.2024
    Uhrzeit: 08:30 – 12:00 Uhr

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