Beschleunigte Grundqualifikation BKrFQG

Werkstatt

Für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung ist in der Regel zusätzlich zum Führerschein der Nachweis einer Grundqualifikation im Sinne der BKrFQG erforderlich.

Wir bieten die Ausbildung der beschleunigten Grundqualifikation an. Der Ausbildung schließt ab mit der Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer Münster.

nach Berufskraftfahrer Qualifizierungsgesetz, 140 Stunden  in Theorie und Praxis.

Inhalte der Ausbildung:

  1. Verbesserung des rationalen Fahrverhaltens
  2. Anwendung der Vorschriften
  3. Gesundheit, Verkehrs- Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

nach Berufskraftfahrer Qualifizierungsgesetz, 140 Stunden  in Theorie und Praxis.

Inhalte der Ausbildung:

  1. Verbesserung des rationalen Fahrverhaltens
  2. Anwendung der Vorschriften
  3. Gesundheit, Verkehrs- Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

nach Berufskraftfahrer Qualifizierungsgesetz, 35 Stunden  in Theorie und Praxis.

Inhalte der Ausbildung:

  1. Verbesserung des rationalen Fahrverhaltens
  2. Anwendung der Vorschriften
  3. Gesundheit, Verkehrs- Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

nach Berufskraftfahrer Qualifizierungsgesetz, 35 Stunden  in Theorie und Praxis.

Inhalte der Ausbildung:

  1. Verbesserung des rationalen Fahrverhaltens
  2. Anwendung der Vorschriften
  3. Gesundheit, Verkehrs- Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

Weitere Informationen und Anmeldung

Start-Termine

12.06.2023 (Montag)
24.07.2023 (Montag)
18.09.2023 (Montag)
06.11.2023 (Montag)

Jederzeitiger Einstieg auch Kursübergreifend möglich.

    Ich habe die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis genommen.

    Ich willige ein, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme und Zuordnung für eventuelle Rückfragen dauerhaft gespeichert werden.

    Hinweis: Diese Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, indem Sie eine E-Mail an info@vim-muenster.de schicken.

    * Pflichtfelder

    LKW

    Trecker Führerschein Klasse T


    Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

    Datum: 24.07.2023 – 04.08.2023
    Uhrzeit: 08:30 – 12:00 Uhr

    Dies schließt sich in 20Sekunden